Geschäftsordnung des Vorstands des "Förderverein Liebe-Leben-Leute.de"

(Stand: 12.09.2010)

§1 Der Vereinsvorstand trägt die Verantwortung für die Leitung und Verwaltung des Vereins.

§2 Die Sitzungen des Vereinsvorstandes finden nach Erfordernis statt und werden vom Präsidenten geleitet. Der Vereinsvorstand ist in seinen Sitzungen bei Anwesenheit von mindestens 2 Mitgliedern beschlußfähig, unter denen sich immer der Präsident befinden muß. Die Beschlüsse des Vereinvorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, bei Stimmengleicheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

§3 Über den Verlauf der Vorstandssitzungen sind Protokolle zu führen. Die Protokolle sind in der jeweils nächsten Vorstandssitzung durch Mehrheitsbeschluß zu genehmigen, vom Präsidenten zu unterzeichnen und auf Liebe-Leben-Leute.de zu veröffentlichen.

§4 Einzelne Vorstandsfunktionen können in einer Person zusammengefaßt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind stellvertretender Präsident und Schatzmeister. Der stellvertretende Präsident ist getrennt zu besetzen, der Schatzmeister darf nur übergangsweise übernommen werden und ist schnellstmöglich getrennt zu besetzen.
Weitere Funktionen dürfen frei definiert und auf mehrere Mitglieder verteilt werden.

§5 Scheiden Mitglieder des Vorstandes während der Legislaturperiode aus, oder können noch offene Funktionen durch neue Mitglieder besetzt werden, beruft der Vorstand ein geeignetes Ersatzmitglied, welches durch die Mitgliederversammlung, in einer seperaten Wahl zu bestätigen ist.

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 20. August 2013 um 14:27 )