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Mac
Wieso?
Wieso?
Es gibt kein Recht auf Abtreibung. Hier mal ein Auszug:
§ 218a
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.
--
und genau so ist es auch richtig. Sonst könnte man auch sagen wozu verhüten und Geld ausgeben, wenn doch die Krankenkassen einen Abruch tragen. Pathogenese gab es bei einer Frau angeblich 2013 Jahren mal. Will sagen es gehören 2 dazu und beide sind in der selben Verantwortung. Wer das Eine will kann das Andere nicht ablehnen. Dann soll er/sie, am gesündesten ist wenn beide, verhüten.
§ 218a
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.
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und genau so ist es auch richtig. Sonst könnte man auch sagen wozu verhüten und Geld ausgeben, wenn doch die Krankenkassen einen Abruch tragen. Pathogenese gab es bei einer Frau angeblich 2013 Jahren mal. Will sagen es gehören 2 dazu und beide sind in der selben Verantwortung. Wer das Eine will kann das Andere nicht ablehnen. Dann soll er/sie, am gesündesten ist wenn beide, verhüten.
Signatur:
Erfahrung ist eine Laterne,die an unserem Rücken hängt
und immer nur das Stück Weg erhellt,
das bereits hinter uns liegt.
[Konfuzius]
Kurzlink: lilelu.de/!7082
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Lilly1971, 03.02.2013, 14:00Am 9. März, einen Tag nach dem Weltfrauentag, wollen mal wieder Abtreibungsgegner in Münster marschieren... Zum Glück gibt es auch eine Gegendemo: [Link] Ich werde dort erscheinen... Liebe Grüße aus'm Pott
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Besucher_in, 03.02.2013, 14:17
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H_Gen, 04.02.2013, 14:12
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EinzigEine, 06.02.2013, 16:53
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Mac, 06.02.2013, 18:45
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Lilly1971, 07.02.2013, 13:47
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EinzigEine, 07.02.2013, 20:25
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Lilly1971, 08.03.2013, 10:58
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Mac, 13.03.2013, 11:25
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Lilly1971, 13.03.2013, 12:05
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Lilly1971, 02.03.2017, 05:57
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Besucher_in, 01.04.2013, 23:32
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Fen, 02.04.2013, 10:41
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Besucher_in, 02.04.2013, 11:02
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Fen, 02.04.2013, 11:56
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Besucher_in, 02.04.2013, 14:52
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Fen, 02.04.2013, 15:05
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H_Gen, 03.04.2013, 12:57
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Besucher_in, 04.04.2013, 12:35
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Fen, 04.04.2013, 13:07
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Besucher_in, 04.04.2013, 13:37
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Fen, 04.04.2013, 14:03
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H_Gen, 05.04.2013, 10:02
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EinzigEine, 07.04.2013, 19:57
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Besucher_in, 14.06.2013, 17:15
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Mac, 22.06.2013, 02:37
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Besucher_in, 23.06.2013, 22:00
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Myri, 24.06.2013, 23:06
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Mac, 29.11.2017, 10:50
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Panthera, 02.12.2017, 18:57
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Mac, 03.12.2017, 14:02
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Mac, 25.06.2022, 01:12
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Re:Gegendemo "1000 Kreuze für das Leben"helmut, 03.04.2013, 17:57
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Fen, 03.04.2013, 21:13
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helmut, 03.04.2013, 22:16
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Sumo, 05.04.2013, 23:28
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EinzigEine, 07.04.2013, 19:59
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