Beitragsordnung für den "Förderverein Liebe-Leben-Leute.de"
(Stand: 12.09.2010)
§1 Geltungsbereich
Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des Vereins und dessen Fördermitglieder.
§2 Höhe der Mitgliedsbeiträge des Vereins
- Der monatliche Beitrag beträgt 1,- Euro und ist jährlich zu zahlen.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
- Der Beitrag für Fördermitgliedschaften beträgt mindestens die Hälfte des regulären Mitgliedsbeitrags.
§3 Fälligkeit und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. des Folgemonats der Annahme des Aufnahmeantrages - mit einer Frist von 14 Tagen - in voller Höhe fällig.
- Folgebeiträge werden jeweils im gleichen Monat des Folgejahres unaufgefordert fällig.
- Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages hat per Überweisung auf das Konto des Vereins zu erfolgen und ist durch das Mitglied zu veranlassen. Hierbei ist die Mitgliedsnummer anzugeben.
§4 Erstattungen von Mitgliedsbeiträgen
- Tritt ein Mitglied vor Beendigung der Jahresfrist aus dem Verein aus, so hat es keinen Anspruch auf die Erstattung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen.
Letzte Aktualisierung ( Montag, 19. August 2013 um 13:32 )