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Sonntag, 2. Juli 2023 um 12:50
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Wieso?
Jugendschutz
Seit 2003 gibt es den:
"Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)".
Der JMStV bezweckt den einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie den Schutz sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der Erwachsenen vor solchen Angeboten in Rundfunk und Telemedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen (vgl. §§ 1, 2 Absatz 1 JMStV).Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Unabhängig davon, daß ich fast jede Webseite mit religiösen oder politischen Inhalten, auf "min. 21" setzen würde, haben wir bei LLL schon sehr früh damit angefangen, die Inhalte auf eine Altersentsprechung hin zu prüfen.
Weniger, weil es den JMStV gab, als mehr aus gesellschaftlicher Verantwortung. Denn im Gegensatz zu den meisten oben erwähnten Seiten ("min. 21"), wollen wir mit LLL niemanden missionieren oder indoktrinieren, sondern nur für freie und unabhängige/objektive Informationen und einen freien Austausch sorgen. Was dann, je nach Thema, natürlich auch eine gewisse persönliche Reife voraussetzt.
Ein 6-jähriger versteht z.B. noch nicht, warum wir vielleicht 2 Menschen küssen wollen. Er findet Küssen an sich vielleicht schon eklig. Der muß das dann auch nicht lesen, sofern er es denn bereits könnte. Aber ab 12 kann es für ihn wiederum wichtig werden.
In den Anfängen lief die Alterseinstufung über die sogenannte "age-de.xml"- Datei. Diese wird durch selbsternannte und anerkannte Jugendschutzprogramme verarbeitet, welche die Angaben auslesen und Webseiten entsprechend sperren. LLL wird darin pauschal als "ab 12" angegeben.
Heißt: alle Beiträge, welche noch nicht durch Moderatoren eingeschätzt wurden, bekommen automatisch das Label 'frei ab 12', bis sie moderiert und von uns eingestuft wurden.
Denn mittlerweile machen wir die Alterseinstufung gezielt für jeden einzelnen Beitrag und bei den meisten Beiträgen dies auch sichtbar, sodaß jede_r ohne Hilfsprogramme und Fremdbestimmung entscheiden kann, ob es Altersgerecht ist.
Für die Hilfsprogramme wird die Alterseinstufung bei jedem Beitrag auch noch in den Metadaten hinterlegt.
So wirklich Jugendschutzgefährdend sehe ich LLL nicht. Wir habe gerade mal 29 (0,2%) von 17813 Beiträgen als "ab 18" eingestuft (Stand 2022). Eher ist LLL Erziehungsgefährdend, weil wir den freien Willen und das eigenständige Denken von Jugendlichen und Erwachsenen fördern wollen. Dies ist glücklicherweise nicht durch einen 'Jugendmedienschutz-Staatsvertrag' blockiert. Leider sind damit nicht alle Erziehungsberechtigten einverstanden. Obwohl sie es sollten, wenn ihnen ihre Kinder wichtig wären.
Aber eben dies ist auch ein Auftrag des JMStV, siehe Zitat oben und ein hohes Gut in unserer Gesellschaft, selbstbestimmte und unabhängige Erziehung. Egal, wie unfähig manche Eltern dazu sind. Deshalb nehmen wir also auch auf 'zurückgebliebene' Eltern Rücksicht. Wahrscheinlich zum Leidwesen der Kinder. Denn wie oft fiel hier schon, so oder so ähnlich, der Satz: "Bisexualität hatte ich gar nicht auf dem Schirm." oder "Bisexualität habe ich nicht als für mich gültig angesehen.".
Zusätzlich steht auch gleich der Name unter der sichtbaren Altereinstufung. Falls Du also damit nicht einverstanden bist, wie dein Beitrag eingeschätzt wurde, kannst Du ja mal entsprechend nachhaken.
Aufruf in eigener Sache > |
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